Abwahl von Landtags-Präsident:innen ermöglichen
„Demokratiepolitisch überfällig"
Der Landtag Steiermark soll künftig die Möglichkeit erhalten, Präsident:innen vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode abzuwählen. SPÖ und Grüne haben dazu nun einen gemeinsamen Gesetzesantrag eingebracht.
Derzeit ist eine Abwahl in der Steiermark rechtlich nicht möglich – selbst dann nicht, wenn das Vertrauen in die Amtsführung aus Sicht einer breiten Mehrheit der Abgeordneten nicht mehr gegeben ist.
„Wo es eine Wahl gibt, muss auch eine Abwahl möglich sein – das ist in anderen Bundesländern längst selbstverständlich“, begründet SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz den fraktionsübergreifenden Vorstoß. Für Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl ist eine entsprechende Neuregelung ein notwendiger Schritt: „Das stärkt schlussendlich auch die Glaubwürdigkeit des Landtages.“
Konkret sieht der Antrag von SPÖ und Grüne eine Änderung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtags vor, mit der eine rechtliche Grundlage geschaffen werden soll: Eine Abwahl soll auf Antrag von mehr als der Hälfte der Abgeordneten möglich sein, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen dafür votieren. Nächster Schritt wird die Behandlung des Antrags im Verfassungsausschuss am 13. Mai sein.