Mehr Rechte bei Petitionen
Regierungsparteien dürfen Anliegen von Bürgern und Bürgerinnen nicht mehr auf die lange Bank schieben und in Unterausschüssen entsorgen, fordern die Grünen. Außerdem soll der Petitionsausschuss im Landtag als erster Ausschuss öffentlich werden. Die erhöhten Unterschriftenhürden müssen im Interesse eines bürgerfreundlichen Parlaments gesenkt werden.
Der Grüne Vorsitzende des Petitionsausschusses Lambert Schönleitner äußert ernsthafte Bedenken über die derzeitige Handhabung von Petitionen im Land: „Die landesgesetzlichen Bestimmungen sehen klar vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die ihr Anliegen in Form einer Petition vorbringen, ein Recht auf eine Antwort haben. Es darf nicht sein, dass diese Anliegen im Nirgendwo verschwinden. Manche Unterausschüsse verkommen unter rot-schwarzem Vorsitz zu reinen ‚Gorleben‘-Ausschüssen: Stücke werden dort einfach endgelagert.“
Unter den Teppich gekehrte Petitionen
Eine aktuelle Analyse zeigt, dass immer mehr Petitionen ohne erkennbaren Fortschritt oder abschließende Behandlung an Unterausschüsse verwiesen wurden. Darunter befinden sich wichtige Anliegen wie die Kontroll- und Transparenzinitiative mit einer umfassenden „Änderung des Statuts der Landeshauptstadt Graz“, aber auch „Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen im Altstadtbereich“ oder eine Petition des Gemeindeforums.
Alle Unterausschüsse werden von Mitgliedern der beiden Regierungsfraktionen geleitet. „Als Vorsitzender des Petitionsausschusses habe ich derzeit keine rechtliche Handhabe, die trägen Regierungsparteien in den Unterausschüssen zum Arbeiten zu bewegen“, betont Schönleitner und ergänzt: „Es ist ein völlig unzeitgemäßes Signal nach außen, wie die Regierungsparteien mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Gemeinden umgehen. Die transparente und effiziente Behandlung von Petitionen muss Priorität haben, und es ist unsere Pflicht, das sicherzustellen. Dass beispielsweise der Wunsch des Grazer Gemeinderats und des Stadtrechnungshofs nach mehr Transparenz und Kontrolle bei den Partei- und Klubfinanzen offenbar aus rein parteipolitischem Kalkül blockiert wird, ist besonders dreist.”
Das Recht auf Antwort
Der geltende Rechtsrahmen sieht vor, dass Petitionen schriftlich beantwortet werden müssen. Durch die Zuweisung an Unterausschüsse werden diese Anforderungen jedoch oft umgangen. Anders als bei den sogenannten selbstständigen Anträgen der Landtagsabgeordneten besteht bei Petitionen keine Verpflichtung, dem Ausschuss spätestens nach sechs Monaten einen Bericht vorzulegen. Das bedeutet, dass viele Petitionen unbearbeitet in Unterausschüssen liegen bleiben.
Das Petitionsrecht ist eines der ältesten Grundrechte in Österreich. Schönleitner fordert, „dass ÖVP und SPÖ dieses Recht wieder ernst nehmen und die Praxis der Verschleppung durch Nichtbehandlung in Unterausschüssen beenden.“
So wollen die Grünen das Petitionsrecht verbessern
Um die drängenden Probleme anzugehen und das Petitionsrecht zu stärken, kündigte Schönleitner eine Aussprache im nächsten Petitionsausschuss an. „Mein Ziel ist, dass wir unter den Fraktionen einen Konsens herstellen über die in Unterausschüssen liegenden Bürgerbegehren. Gleichzeitig bringen wir im Verfassungsausschuss eine umfassende Initiative zur Reform des Petitionsrechtes ein. Der Petitionsausschuss soll in Zukunft zeitgemäß öffentlich tagen, damit die Petitionswerber den Diskurs auch verfolgen können. Das ist ja absurd: Wir reden über Informationsfreiheit und die Bürger stehen vor der Türe, wenn über ihre Anliegen beraten wird. Auch die Hürde bei den Unterschriften für die Einladungshürde in den Ausschuss für Erstunterzeichner muss gesenkt werden. Ich wünsche mir ein Landesparlament, dass offen mit Vorschlägen und Forderungen der Menschen umgeht.“
Die wesentlichen Forderungen für die Stärkung der Rechte der Bürger:innen
- Die Sitzungen des Petitionsausschusses sollen öffentlich sein.
 - Es sollen weniger Unterschriften ausreichen, um zur Anhörung in den Ausschuss eingeladen zu werden. Diese Hürde soll um ein Drittel gesenkt werden.
 - Wenn ein Unterausschuss eingesetzt wird, soll dieser nach sechs Monaten dem Petitionsausschuss Bericht erstatten müssen.