Landeshymne kommt nicht in die Verfassung
Mit ihrem Vorhaben, die Landeshymne in der Landesverfassung zu verankern, hat die blau-schwarze Landesregierung diplomatische Verstimmungen mit unserem Nachbarland Slowenien ausgelöst – umfasst doch der Liedtext Passagen wie “bis zum Wendenland am Bett der Sav'”, eine Gegend, die schon lange zu Slowenien gehört.
Für eine Änderung der Landesverfassung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Bei zwei umstrittenen Punkten wird diese auf jeden Fall nicht zustande kommen, da sich alle Oppositionsparteien dagegen ausgesprochen haben, Verhandlungen darüber zu führen: die Landeshymne mit ihrem umstrittenen Text und ein Geschlechtererlass, der nur noch die männliche Form vorsieht.
Klubobfrau Sandra Krautwaschl hält fest: „Die steirischen Grünen führen keine Verhandlungen über Bestimmungen, die die Landeshymne in der Landesverfassung verankern.“
Die geplante Generalklausel bei der Nennung von Personen- und Funktionsbezeichnungen kommt für die Grünen ebenfalls nicht in Frage: „Wir lehnen die vorliegende Geschlechterregelung ab, da sie dazu führt, dass ausschließlich die männliche Form Verwendung finden würde“, so Krautwaschl. Über alle anderen Punkte sind die Grünen bereit, einzeln zu verhandeln.