Grünes Nein zur Beschleunigung mit blinden Flecken
Landesregierung beschließt Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz mit offenen Risiken für Naturschutzgebiete
„Ein Gesetz ohne klare Regeln für besonders sensible Schutzgebiete schafft Unsicherheit – und lässt die Tür für Konflikte offen“, kritisiert Klubobfrau Sandra Krautwaschl nach dem heutigen Landtagsbeschluss zum steiermärkischen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz. Das Gesetz schwächt den Schutz besonders wertvoller Naturgebiete und wirft zentrale rechtliche Fragen auf.
Beschlossen wurde es mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und SPÖ – trotz zahlreicher Einwände von Umweltorganisationen, Jurist:innen und Fachleuten. Auch die mittlerweile nicht mehr amtsführende Umweltanwältin hält mehrere Bestimmungen für absolut nicht vollzugstauglich – für Antragsteller:innen böten die vorgesehenen Regelungen keinerlei Rechtssicherheit.
Die Grünen beantragten in einem Entschließungsantrag, das Gesetz so zu novellieren, dass besonders sensible Naturgebiete ausdrücklich geschützt und Rechtssicherheit für alle Seiten gewährleistet wird (siehe Anhang). Die Landesregierung hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Auch anderswo wurde die RED-III umgesetzt – mit mehr Weitblick. Im Tiroler Naturschutzgesetz wurden per Verordnung klare Ausschlusszonen definiert, in denen nicht gebaut werden darf. „Ein solcher Schutz fehlt in der Steiermark. Und auch bei der Nutzung versiegelter Flächen wie großer Parkplätze oder Industrieareale bleibt die Landesregierung untätig – obwohl genau dort eine Photovoltaik-Pflicht rechtlich möglich und gesellschaftlich sinnvoll wäre. Dafür hätte es nur mehr Mut und den Willen gebraucht, Energiewende und Naturschutz zusammenzudenken“, so Krautwaschl.