Freude über früheres Aus für Vollspaltenboden
Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen großen Schritt für das Tierwohl in Österreich: Die Übergangsfrist war aus Sicht der Grünen zu lange bemessen, das hat nun auch das Höchstgericht festgestellt.
„Für uns Grüne war immer klar, dass Vollspaltenböden nicht mit Tierwohl vereinbar sind. Daher freut mich das jetzige Urteil des Verfassungsgerichtshofs sehr“, betont Tierschutzsprecher Georg Schwarzl. „Jetzt ist wichtig, dass auch die ÖVP einsieht, dass wir für den Tierschutz eine schnelle Regelung finden müssen, um ein rasches Ende der Vollspaltenböden sicherzustellen.“
Die Übergangsfrist bis 2040 war ein Kompromiss, auf den sich das für Tierschutz zuständige Ministerium mit dem Koalitionspartner ÖVP einigen konnte. Minister Johannes Rauch hatte stets betont, dass das Ziel ein rasches Verbot der Vollspaltenböden sei.
Georg Schwarzl: „Dass die Vollspaltenböden jetzt doch wesentlich schneller der Vergangenheit angehören werden, ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen für mehr Tierwohl.“