Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
Du hast eine Briefwahl-Karte und möchtest mit dieser am Wahltag bei der steirischen Landtagswahl am 24. November 2024 wählen? Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Briefwahl-Karte ist bereits ausgefüllt
Falls die Briefwahl-Karte bereits ausgefüllt, unterschrieben und zugeklebt wurde, kann sie nur noch im eigenen politischen Bezirk (Hauptwohnsitz zum Stichtag 23. September) abgegeben werden. Andere Wahllokale dürfen ausgefüllte Briefwahl-Karten nicht annehmen.
Briefwahl-Karte ist noch nicht ausgefüllt
Falls die Briefwahl-Karte am 24. November 2024 noch unausgefüllt ist, kann sie in jedem beliebigen Wahllokal für die Stimmabgabe verwendet werden.
Falls du in einem fremden Wahlkreis bist, wird das blaue Kuvert von der Wahlbehörde gegen ein beiges ausgetauscht, da sich dein Stimmzettel vom vor Ort verwendeten unterscheidet und das Wahlgeheimnis erhalten bleiben muss. (Anmerkung: Auszählung dieser Stimmen erfolgt dann ohne Rückführbarkeit bei der Bezirkswahlbehörde)