Förderung von Photovoltaik
Seit 1.1.2024 gibt es ein vereinfachtes Förder-System für PV-Anlagen:
- In bestimmten Fällen entfällt einfach die Umsatzsteuer und es muss kein Förderantrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage eine Leistung bis 35 kWp (Kilowatt Peak) aufweist und auf oder in der Nähe eines Gebäudes betrieben wird. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Klimaschutzministeriums.
- Zusätzlich gibt es immer wieder Fördercalls für Investitionszuschüsse zu Photovoltaik-Anlagen mit oder ohne Speicher. Eine Übersicht findet sich im Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle.
- Weiters gibt es Förderungen für PV-Anlagen durch die Bundesländer. Konkrete Förderangebote für das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien finden sich im SonnenKlar Förderkompass.
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