UVP-Feststellungsbescheid für Klärschlammprojekt mangelhaft
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grüne Bedenken
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer richtungsweisenden Entscheidung gravierende Mängel im Feststellungsbescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Klärschlammverwertungsanlage Straß aufgezeigt. Aufgrund des mangelhaften Bescheids wurde die Causa an die steirische UVP-Behörde zurückverwiesen.
Das Gericht kritisierte, dass die steirische Umweltbehörde wesentliche Ermittlungsschritte nicht durchgeführt hat – so wurde etwa nicht geprüft, ob in der Nähe der geplanten Anlage weitere relevante Abfallbehandlungsbetriebe angesiedelt sind, die gemeinsam negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten.
Der Kontrollsprecher der steirischen Grünen im Landtag, Lambert Schönleitner, kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Das ist die nächste peinliche Bruchlandung von Umweltlandesrätin Ursula Lackner. Trotz vieler Warnungen und konstruktiver Hinweise wurde der Fall von der Behörde einmal mehr nur sehr oberflächlich geprüft. In wesentlichen Fragen der Gesamtauswirkungen auf die Umwelt wurde im völligen Blindflug agiert. Die Oberflächlichkeit des SPÖ-Umweltressorts in diesen zentralen Handlungsfeldern schockiert mich“, so Schönleitner, der auch Kritik an den Verantwortlichen des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld Süd übt: „Wer Biogas technisch ausgereift und wirtschaftlich vertretbar produzieren will, muss einfach mehr Seriosität und Professionalität an den Tag legen. Die Irrungen und Wirrungen und der beträchtliche finanzielle Schaden aus der Vergangenheit sollten eigentlich dazu führen, dass ein hohes Maß an technischem Wissen und kaufmännischer Sorgfaltspflicht in das Projektmanagement einfließt. Die jetzige Entscheidung beweist das Gegenteil.“
Die Straßer Gemeinderätin der Grünen, Eva Schantl, ergänzt: „Wir sehen uns in unseren Vorbehalten gegenüber der geplanten Klärschlammverwertungsanlage bestätigt. Wir haben nie mehr verlangt, als dass man genau hinschaut, vor allem angesichts der Vorgeschichte. In der Vergangenheit wurden viele Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden konnten. Es ist nicht lustig, gegen den Strom zu schwimmen. Umso wichtiger ist es, dass bei solchen Großprojekten mögliche Risiken für Mensch und Umwelt geprüft werden, bevor Schaden entsteht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies nun bestätigt und wir sehen die Landesregierung als Aufsichtsbehörde in der Pflicht, mögliche Gefahren zu erkennen und abzuwenden.“
Auch Schönleitner appelliert an die Landesregierung: „Nach diesem neuerlichen juristischen Bauchfleck erwarte ich mir, dass die Landesregierung umgehend eine eingehende Prüfung der technischen Umsetzung einerseits sowie der Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit der Anlage andererseits einleitet.“
Angesichts des vernichtenden Berichtes des Landesrechnungshofes, eines ebenso dramatischen Prüfberichtes in der Gemeinde Straß über das Verwaltungshandeln der Gemeinde sowie der laufenden rechtlichen Pannen bei der Umsetzung der technischen Adaptierung der Anlage muss es Konsequenzen geben, denn: „Es kann nicht sein, dass Bescheide des Landes wiederholt von Gerichten aufgehoben werden müssen, weil notwendige Ermittlungen nicht durchgeführt wurden”, so Schönleitner. Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts unterstreichen die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit Umweltprojekten in der Steiermark.