Mehrparteienantrag zur Vertretungsregelung in Kindergärten
Grüne, FPÖ und NEOS fordern verpflichtende Vorlage eines Strafregisterauszugs für Aufsichtspersonen in steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen
Mit einem Mehrparteienantrag in der kommenden Landtagssitzung wollen die drei Oppositionsparteien den dringenden Handlungsbedarf unterstreichen: Sie fordern eine rasche Gesetzesvorlage sowie und die Implementierung eines laufenden Monitorings. Das Ziel ist es, den Einsatz von Aufsichtspersonen in steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen genauer zu erfassen und sicherzustellen, dass nur qualifizierte und überprüfte Personen eingesetzt werden.
Der jüngst veröffentlichte Kinderbetreuungsatlas der steirischen Arbeiterkammer hat es bestätigt: Trotz angekündigter Investitionen des Bundes und des in der Juni-Landtagssitzung beschlossenen Elementarpädagogik-Pakets bleibt die Steiermark im Bundesländervergleich Schlusslicht bei der Kinderbetreuung. In einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative unterstreichen Grüne, FPÖ und NEOS den dringend notwendigen Verbesserungsbedarf und fordern die Landesregierung zum raschen Handeln auf.
Konkret fordert der Antrag eine Gesetzesänderung dahingehend, dass auch für geeignete Aufsichtspersonen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen die Vorlage eines Strafregisterauszugs verpflichtend wird. Zudem soll ein laufendes Monitoring eingerichtet werden, das erfasst, wie oft solche Aufsichtspersonen tatsächlich zum Einsatz kommen.
„Die derzeitige Regelung, die es Kindergärten erlaubt, Betreuungspersonen einzusetzen, die weder ausgebildet sind noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, ist nicht nur grotesk, sondern auch unverantwortlich. In welcher anderen Kinderbetreuungseinrichtung würden wir das sonst zulassen? Es ist höchste Zeit, dass der zuständige Landesrat Werner Amon diesen Fehler korrigiert. Um die Qualität der Kinderbetreuung in der Steiermark nachhaltig zu verbessern, braucht es klare Mindestkriterien für die Vertretungsregelung und ein laufendes Monitoring, um diese Vertretungsregelung zu kontrollieren“, drängt die Grüne Bildungssprecherin LAbg. Lara Köck auf eine rasche Korrektur.
Auch FPÖ-Bildungssprecher LAbg. Stefan Hermann kritisiert, dass die Vorlage eines Strafregisterauszuges für geeignete Aufsichtspersonen in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung nicht vorgesehen ist. „Seit Beginn des Kindergartenjahres kann bei Personalmangel jede beliebige Person in Kindergärten eine Gruppe beaufsichtigen und folglich Kinder auch in intimen Situationen wie dem Gang auf die Toilette, zum Wickeln, zum Schlafen und dergleichen begleiten“, so Hermann. „Insbesondere die in jüngster Vergangenheit bekanntgewordenen Missbrauchsfälle sollten eine Sensibilität dafür geschaffen haben, wie sehr die Kleinsten unserer Gesellschaft besonderen Schutz genießen müssen. Dass nun zwei beliebigen Personen de facto ohne Ausbildung und Hintergrundüberprüfung die Aufsicht über eine ganze Kindergartengruppe übertragen werden kann, ist fahrlässig und bedarf einer sofortigen Adaptierung des Gesetzes“, so der freiheitliche Familiensprecher.
NEOS-Klubobmann Niko Swatek kritisiert: „Dass fachfremde externe Personen – ohne Ausbildung, Leumundszeugnis oder Sicherheitskonzept – Pädagog:innen und Betreuer:innen im Kindergarten ersetzen sollen, ist nicht akzeptabel. Im Extremfall wäre das sogar ohne zeitliche Begrenzung möglich. Damit bleibt die Elementarpädagogik weiterhin im Regen stehen. Das ist eine absolute Bankrotterklärung und eine potenzielle Bedrohung für unsere Kinder. Unsere Krippen und Kindergärten müssen Orte der Sicherheit und Qualität sein.“
Entschließungsantrag zum Download: “Geeignete Aufsichtspersonen in unseren Kinderbildungseinrichtungen Strafregisterauszug und begleitendes Monitoring“