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02.07.2024 News

Grü­ne wol­len Ö­ko­lo­gi­sie­rung des Fi­sche­rei­ge­set­zes

Verpasste Chance für Gewässerschutz: ÖVP, SPÖ und FPÖ lehnen Grünen-Antrag zur Förderung der Gewässerökologie ab, Landwirtschaftssprecher Andreas Lackner kritisiert inkonsequentes Handeln der Landesregierung im Bereich Naturschutz.

Die im Juli-Landtag beschlossene Novelle des Fischereigesetzes bringt eine finanzielle Stärkung des Landesfischereiverbandes: Der Verband erhält künftig 60 Prozent der Einnahmen aus der Fischereikartenabgabe direkt, um seine Bildungs- und Beratungsaufgaben gut erfüllen zu können. Lackner begrüßt diese Unterstützung: „Unsere Fischerinnen und Fischer kennen die Gewässer am besten und merken als Erste, wenn diese natürlichen Lebensräume bedroht sind.“

Irritiert zeigt sich der Grüne Landwirtschaftssprecher über die verpasste Chance, einen wichtigen Schritt in Richtung einer Ökologisierung der steirischen Gewässer zu setzen. „So erfreulich es ist, dass der Landesfischereiverband endlich finanziell gestärkt wird, so unverständlich ist es, dass nicht die ganzen restlichen 40 Prozent der Einnahmen dem Gewässerschutz zu Gute kommen. Stattdessen fließen sie in den allgemeinen Landeshaushalt, um Budgetlöcher zu stopfen.“

Für Lackner hat diese Vorgangsweise der Landesregierung System: „Öffentlich wird der Naturschutz bei Veranstaltungen und Medienterminen immer hochgehalten, aber wenn es um konkrete Maßnahmen geht, fehlt er“, kritisiert der Grüne Landwirtschaftssprecher die widersprüchliche schwarz-rote Politik. Lackner appelliert an die Landesregierung, die Ökologie bei künftigen Entscheidungen stärker zu gewichten und dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz unserer natürlichen Lebensräume nicht ständig zu verzögern.

"Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Fließgewässer ökologisch aufwerten. Intakte Fließgewässer sind die Lebensadern unserer Natur und bieten unzähligen Arten einen Lebensraum. Durch die Begradigung und Kanalisierung haben wir diesen Lebensräumen großen Schaden zugefügt."
Andreas Lackner, Landwirtschaftssprecher
Abänderungsantrag: Mehr Gewässerökologie im neuen Fischereigesetz

§ 9 Abs. 6 Satz 1 bis 3 im Fischereigesetz soll lauten:
„(6) Der Ertrag der Fischerkartenabgabe fließt dem Land zu. 40 % des Abgabenertrages sind für die
Förderung der Gewässerökologie zweckgebunden. 60 % des Abgabenertrages fließen dem
Landesfischereiverband zur Besorgung der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben zu.”

Der gesamte Antrag zum >> DOWNLOAD

Vorgeschlagener Gesetzestext

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