Aufenthaltsstatus keine Hürde mehr für Schulassistenz
Im gestrigen Ausschuss für Bildung, Gesellschaft & Gesundheit wurde das Schulassistenzgesetz einstimmig angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder mit Assistenzbedarf Anspruch auf Unterstützung haben. Der Zugang zur Unterstützung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Erfreuliche Neuerung
Damit ist nun fix: Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es erhebliche Verbesserungen für Schüler:innen mit Assistenzbedarf geben: Mit der Bündelung der Zuständigkeiten im Bildungsressort, der Vereinfachung der Antragstellung und der Einbeziehung chronischer Erkrankungen werden nun langjährige Forderungen, auch der Grünen, umgesetzt.
Besonders erfreut zeigt sich die Grüne Bildungssprecherin Lara Köck aber über einen weiteren Umstand: „Das Steiermärkische Behindertengesetz setzt voraus, dass die Antragsteller:innen auch einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben. Kinder und Jugendliche etwa aus der Ukraine oder jene, die noch auf eine Entscheidung in ihrem Asylverfahren warten, waren daher bisher von der Schulassistenz ausgeschlossen.“ Mit dem neuen Schulassistenzgesetz, das nun am 17. Oktober im Landtag beschlossen wird, ändert sich das. „Dieses Gesetz sieht diese Einschränkung nicht mehr vor. Es freut mich besonders, dass die Steiermärkische Landesregierung Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus nun den Zugang zur Schulassistenz ermöglicht.”