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26.09.2023 News

Un­halt­ba­re Wer­be­prak­ti­ken von Bor­del­len un­ter­bin­den

Sandra Krautwaschl im Landtag am Podium

Unhaltbare Werbepraktiken von Bordellen – Grüne fordern klare Regelung im Prostitutionsgesetz

Als Reaktion auf die frauenfeindlichen und skandalösen Plakate eines Bordellbetreibers fordern die Grünen eine dringende Novellierung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes und haben einen entsprechenden Gesetzestext formuliert, mit dem die Umgehung des Werbeverbots zukünftig verhindert werden kann. Die versuchte Relativierung des Clubbetreibers durch ein nachgeschobenes Plakat wird als scheinheilig kritisiert. Klubobfrau Sandra Krautwaschl verlangt eine klare und unmissverständliche Gesetzeslage: „Jegliche Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen sollte verboten sein. Wir dürfen hier keine Grauzonen zulassen.“

„Es ist absolut inakzeptabel, wenn der Betreiber eines Bordells versucht, sich hinter einer Grundsatzdebatte zu verstecken. Unsere Kritik betrifft die Werbeplakate und genau deswegen fordern wir klare Maßnahmen“, kommentiert die Grüne Klubobfrau Sandra Krautwaschl jüngste Relativierungsversuche eines Grazer Bordellbetreibers wegen dessen frauenverachtender Werbeplakate.

Novellierung des Prostitutionsgesetzes

Für die Grünen ist das bestehende Steiermärkische Prostitutionsgesetz aus 1997 nicht mehr zeitgemäß. Seit zwei Gesetzgebungsperioden gibt es Bemühungen um eine zeitgemäße Regelung. „Es ist Zeit für eine klare Bestimmung. Verboten sollte jegliche Art der Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen sein. Mit einer deutlichen Erhöhung des Strafrahmens würden solche Werbemaßnahmen der Vergangenheit angehören“, so Krautwaschl.

Bisherige Bemühungen und der Weg vorwärts

Die Grünen erinnern daran, dass sie bereits im März 2020 einen Antrag eingereicht haben, das Steiermärkische Prostitutionsgesetz zu novellieren. Ziel ist es, die prekäre Situation von Sexarbeiter:innen zu verbessern. „Die Landesregierung muss handeln und sich entlang der Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‘Länderkompetenzen Prostitution’ und der Regelungen in anderen Bundesländern orientieren. Es ist höchste Zeit, dass sich in dieser Angelegenheit etwas bewegt“, fordert Krautwaschl.

Keine Doppelmoral hinter versteckten Botschaften

Krautwaschl betont abschließend: „Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jeder Mensch mit Respekt behandelt wird. Wäre es dem Bordellbetreiber ein echtes Anliegen, die prekäre Situation von Sexarbeiter:innen zu verbessern, gäbe es glaubwürdigere Möglichkeiten. Frauenfeindliche Werbung, die Missstände angeblich anprangern will, ist da völlig fehl am Platz. Es braucht klare Regelungen und Strafen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.“

"§ 3 Abs. 4 Z 3: [Verboten ist] jegliche Art der direkten und indirekten Werbung für Bordelle und bordellartige Einrichtungen."
Änderungsvorschlag der Grünen für das Steiermärkische Prositutionsgesetz, LGBl. Nr. 16/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 79/2017
red Die Grünen Steiermark
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