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29.05.2024 News

Grüne und KPÖ vereint in Kritik am steirischen Pflegegesetz

Zu sehen sind die Klubobfrau der steirischen Landtagsklubs Sandra Krautwaschlk (Grüne) und Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) gemeinsam an einem Tisch, hinter Medienmikrophonen

Gesetzesentwurf bleibt hinter Erwartungen zurück

Dringend notwendige Reform bleibt aus. Das neue Pflege- und Betreuungsgesetz enttäuscht weitgehend und findet keine Lösungen für die sich seit vielen Jahren türmenden Probleme in der steirischen Pflege.

Grüne und KPÖ haben im Laufe dieser Regierungsperiode gemeinsam insgesamt 87 parlamentarische Initiativen zum Thema Pflege eingebracht – mit der festen Überzeugung, dass die langjährigen Fehlentwicklungen im Pflegesystem eine dringende Gegensteuerung erfordern. Im Mai 2022 stimmten die Fraktionen dem Allparteienantrag zu, mit dem man sich im Landtag auf eine Weiterentwicklung der Pflege und Betreuung verständigte – mit „Mobil vor stationär“ als oberste Prämisse. Umso größer ist die Enttäuschung, die Grüne und KPÖ in einer gemeinsamen Stellungnahme zum nun vorliegenden Entwurf des Pflege- und Betreuungsgesetzes äußern. So sei es zwar begrüßenswert, dass Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung nunmehr übersichtlich gesetzlich verankert werden. Auch ist das Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit für zukünftige Pflegeheimbetreiber ein wichtiger Schritt – gerade in der Steiermark, wo gewinnorientierte Betreiber dominieren, und wo es essentiell ist, dass Pflege und Betreuung nicht den Renditeerwartungen internationaler Konzerne dienen, sondern ein würdevolles Altern ermöglichen.

Doch insgesamt kritisieren Grüne und KPÖ den Entwurf als unzureichend in seiner aktuellen Form. Jahrelang wurde die Dringlichkeit von Verbesserungen betont – das jetzt vorliegende Ergebnis ist lediglich eine verschriftlichte Form des Status quo. Es bleibt völlig unklar, wie dieser Entwurf zur Lösung der jahrzehntelangen Fehlentwicklungen in der steirischen Pflegelandschaft beitragen soll. Der Grundsatz „Mobil vor stationär“ wird zwar in den Erläuterungen des aktuellen Entwurfs hervorgehoben, ist in den Gesetzestexten aber kaum bis gar nicht abgebildet.

Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl: „Es ist zutiefst enttäuschend, dass der vorliegende Gesetzesentwurf die zentrale Forderung, Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause zu betreuen, nicht erkennbar unterstützt. Mit dem vorliegenden Ergebnis wird die Chance verpasst, echte Verbesserungen im Pflegesystem zu implementieren, die dringend benötigt werden, um den Menschen ein würdevolles Altern zu ermöglichen.“

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Der Berg kreißte und hat ein Mäuschen geboren. Auch wenn positive Ansätze erkennbar sind, bedarf der Gesetzesentwurf noch einer umfassenden Überarbeitung. Die vielen im Begutachtungsverfahren eingelangten Stellungnahmen der Fachkräfte müssen unbedingt noch eingearbeitet werden, damit älteren Menschen ihr Wunsch, möglichst lange gut betreut zuhause leben zu können, endlich erfüllt wird.“

Krautwaschl und Klimt-Weithaler fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs, um ein zukunftsfähiges und menschenwürdiges Pflegesystem in der Steiermark zu schaffen, das den Bedürfnissen der Steirer:innen wirklich gerecht wird.

Einige Kritikpunkte im Detail

Entfall des Rechtsanspruchs auf mobile Leistungen
Vermögenseinsatz für die 24-Stunden-Betreuung
Fehlende Verankerung des Community Nursing
Mangel an spezialisierten Angeboten für Demenzkranke
Verordnungsermächtigungen lassen wichtige Fragen offen