Grazer Renaturierungspreis
Die steirischen Grünen rufen einen großen Preis für die besten Renaturierungsprojekte aus. Es warten Preisgelder in der Höhe von 10.000 Euro.
Unsere Umwelt gerät immer mehr in Bedrängnis: Tiere und Pflanzen finden zunehmend weniger Platz zum Leben, vor allem weil wir Menschen zu große Flächen zubetonieren und unter anderem auch die industrielle Landwirtschaft die Natur bedrängt. Wir sägen dabei am Ast, auf dem wir alle sitzen: Denn ohne eine intakte Natur gibt es keine Nahrungsmittel, kein sauberes Wasser und keine saubere Luft.
Die steirischen Grünen fordern im Landtag mehr Geld für den Naturschutz, vor allem auch für kleinere Projekte. Sie schlagen vor, dass das Land Steiermark über ein Dreijahresprogramm mindestens 100 kleinere Naturschutzprojekte finanziell unterstützt. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, belohnen die Grünen schon jetzt Projekte, die in Graz und Graz- Umgebung einen Beitrag zur Renaturierung leisten. Steiermarkweit werden Preisgelder in der Höhe von 10.000 Euro ausgeschüttet.
Wo gibst du der Natur Raum zurück?
- Jede Blühfläche auf Balkon oder Garten bietet Nahrung für Insekten.
- Jede unaufgeräumte Ecke ist wertvoller Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen.
- Jede Hecke, jede Streuobstwiese und vielfältige Waldränder geben der Natur wieder wichtigen Raum zurück.
- Jeder naturnahe Bachabschnitt bringt wieder Leben in die Gewässer und Rauschen in die Landschaft.
Zeig uns, wo du der Natur Raum zurückgibst!
- Du hast deinen Balkon in ein Wildblumen-Paradies verwandelt?
- Deine Wiese oder dein Hof ist ein Vorzeigemodell für heimische Artenvielfalt?
- Du sorgst dafür, dass die Natur wieder mehr Platz bekommt, sei es im Stadtgebiet oder am Land?
Die steirischen Grünen zeichnen die besten bereits umgesetzten Projekte mit dem Renaturierungspreis aus. Es warten Geldpreise in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ein Renaturierungsprojekt im politischen Bezirk Graz und Graz-Umgebung umgesetzt haben. Beschreibe uns dein Projekt (max. 150 Wörter) und schicke uns maximal fünf Fotos. Die Teilnahme findet ausschließlich per E-Mail an [email protected] statt. Teilnahmeschluss ist der 25. August 2024.
Teilnahmebedingungen zum Preisausschreiben „Renaturierungspreis Graz“
Teilnahme
Die Teilnahme findet ausschließlich per E-Mail an [email protected] statt. Für die Teilnahme sind mindestens Vor- und Nachname, eine E-Mail-Adresse, sowie vollständige Wohnadresse und Telefonnummer anzugeben. Sollte sich die Wohnadresse von der Adresse des Renaturierungsprojekts unterscheiden, muss die Adresse und/oder die Koordinaten des Projekts zusätzlich angegeben werden. Weiters sind eine textliche Beschreibung des Renaturierungsprojekts (max. 150 Wörter) und Fotos (max. 5 Stück) verpflichtend. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Der Landtagsklub der Grünen Steiermark behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche Angaben zu ihrer Person gemacht haben, vom Preisausschreiben auszuschließen.
Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Renaturierungsprojekt im politischen Bezirk Graz und Graz-Umgebung umgesetzt wurde. Eine Teilnahme ist pro Person nur einmal möglich. Die Beurteilung durch die Jury findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Durch die Teilnahme erklärt die teilnehmende Person ihr Einverständnis mit den Regeln des Preisausschreibens. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitarbeiter:innen des Landtagsklubs der Grünen Steiermark sowie unseres Kooperationspartners sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmefrist, Jury und Gewinnermittlung
Die Teilnahme ist von 28.07.2024 bis 25.08.2024 möglich. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle Eingänge von uns beurteilt. Gemeinsam mit einer Jury werden danach in einem Auswahlverfahren die Gewinner:innen ermitteln.
Die Gewinner:innen werden telefonisch oder per E-Mail unmittelbar nach Ablauf des Durchführungszeitraums und der Juryentscheidung informiert. Sollten sich die Teilnahmer:innen nicht bis 31.08.2024, 12 Uhr, unter den angegebenen Kontakt- und Adressdaten melden, verfällt Ihr Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. In diesem Fall geht der Preis an die nächstgereihte Person (wenn vorhanden) über. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.
Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die im Rahmen der Teilnahme einzuschickenden Fotos müssen von den Teilnehmer:innen eigens für die Teilnahme aufgenommen bzw. erstellt worden sein. Mit dem Zusenden der Fotos erklären diese sich damit einverstanden, dass die Fotos im Falle eines Gewinnes auf den von uns sowie unseren Abgeordneten betriebenen Social-Media-Kanälen, der Website https://stmk.gruene.at sowie in den Medien unseres Kooperationspartners, der Grazer (Media 21 GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz) unter Nennung Ihres Namens veröffentlicht wird. Ihnen ist bekannt, dass gepostete Fotos bzw. eingestellte Texte auch über die Website https://stmk.gruene.at sowie Dritte in sozialen Medien diskutiert und verlinkt werden dürfen.
Durch die Teilnahme am Preisausschreiben wird weiters der Veröffentlichung von Namen und Wohnorten auf den von uns betriebenen Social-Media-Kanälen, der Website https://stmk.gruene.at sowie in den Medien unseres Kooperationspartners, der Grazer (Media 21 GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz), im Falle eines Gewinnes zugestimmt.
Durch die Teilnahme am Preisausschreiben wird schließlich zugestimmt, dass Fotos und eingestellte Texte anonymisiert an die Mitglieder der Jury zur Gewinnermittlung weitergeleitet werden. Diese werden ausschließlich zum Zweck der Beurteilung der Einreichungen verwendet und im Anschluss an die Beurteilung von den Jurymitgliedern gelöscht.
Nutzungsrechte Foto und Videomaterial bei der Preisverleihung
Die Gewinner:innen erklären sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Preisverleihung gefertigten Film- und Bildaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung über das Preisausschreiben von uns auf den eigenen Online-Kanälen (insb. Social Media, Newsletter und Website) sowie auf den Online-Kanälen unserer Abgeordneter verwendet werden.
Anwendbares Recht
Das Preisausschreiben unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Beendigungsmöglichkeiten
Wir behalten uns das Recht vor, das Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Preisausschreiben nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Preisausschreibens beeinflussen.
Datenschutzhinweis für Teilnehmer:innen am Preisausschreiben „Renaturierungspreis Steiermark“
gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
(Stand: November 2019)
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Wir, das ist der
Landtagsklub der Grünen Steiermark
Herrengasse 16, 8010 Graz
Telefon: +43 676/8666 0514 bzw. E-Mail: [email protected]
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten
Durch Ihre Teilnahme am Preisausschreiben „Renaturierungspreis Graz“ werden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken und basierend auf folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Verarbeitungen zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs 1 lit b der DSGVO
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer dient der Durchführung und Abwicklung des Preisausschreibens „Renaturierungspreis Graz“.
Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs 1 lit c der DSGVO
Auch rechtliche Vorschriften können erfordern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, z.B. müssen wir die Daten der Gewinner:innen zur Einhaltung von Aufbewahrungsfristen gemäß dem Steiermärkischen Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz (§ 4 Abs 1 StLTKFLVG) speichern.
Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO
Im Falle eines Gewinns können die Gewinner:innen (Namen und Wohnort) in den von uns genutzten sozialen Medien sowie in den Medien unseres Kooperationspartners, der Grazer (Media 21 GmbH, Gadollaplatz 1, 8010 Graz), veröffentlicht werden.
Empfänger:innen Ihrer Daten
Eine Weitergabe des Namens sowie des Wohnorts der Teilnehmer:innen sowie der eingesandten Fotos erfolgt ausschließlich im Falle des Gewinnes an die Jurymitglieder sowie unseren Kooperationspartner, zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten der Gewinner:innen kann zudem an das Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgen, das die Überprüfung der Finanzen des Landtagsklubs der Grünen Steiermark gem. § 4 Abs 1 StLTKFLVG durchführt.
Datensicherheit
Wir setzen umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen ein, um unsere Datenverarbeitungen zu sichern. Das betrifft insbesondere den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung von bzw. unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, welche übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet werden.
Woher stammen die personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten?
Wir verarbeiten ausschließlich personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Preisausschreibens von Ihnen direkt erhalten haben.
Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Grundsätzlich bewahren wir Ihre Daten nur für die Dauer des Preisausschreibens auf und löschen sie danach. Die Daten der Gewinner:innen müssen wir jedoch gemäß der Aufbewahrungspflicht nach § 4 Abs 1 StLTKFLVG für maximal 2 Jahre aufbewahren.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck, die Kategorien, die Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten verlangen.
Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, so können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre Einwilligung jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern.
Bei all Ihren Anliegen ersuchen wir Sie, sich an die untenstehend ausgewiesenen Kontaktdaten zu wenden. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie bei Übermittlung Ihres Anliegens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, so steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien) offen.
Die Erforderlichkeit der Verarbeitung Ihrer Daten
Wir erheben ausschließlich personenbezogene Daten, die wir zur Abwicklung des Preisausschreibens „Renaturierungspreis Graz“ benötigen. Sollten Sie uns diese Daten nicht oder nicht im benötigten Umfang bereitstellen, können wir einen möglichen Gewinn nicht zuordnen.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns zu Ihren datenschutzrechtlichen Fragen und Anliegen rund um das Preisausschreiben unter
[email protected] oder postalisch an
Landtagsklub der Grünen Steiermark
Herrengasse 16
8010 Graz