Grüne fordern effektivere Leerstandsabgabe
Es braucht konkrete Schritte zur Umsetzung
Steirische Gemeinden kämpfen mit dem Vollzug der Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe – Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl setzt sich für notwendige gesetzliche Anpassungen ein. Landesrat Anton Lang hingegen spielt auf Zeit.
Die Einhebung der Leerstandsabgabe stellt viele steirische Gemeinden vor große Herausforderungen. Die erforderlichen Daten zur Vollziehung des Gesetzes sind oft unvollständig oder gar nicht vorhanden, was den Vollzug erheblich erschwert. Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl fordert nun eine dringend notwendige Gesetzesnovelle des zahnlosen Gesetzes.
„Unsere Gemeinden dürfen bei der Einhebung der Leerstandsabgabe nicht länger im Stich gelassen werden. Eine Gesetzesnovelle ist unumgänglich, damit die Gemeinden nicht nur am Papier, sondern auch in der Praxis von diesen Abgaben profitieren können“, betont Sandra Krautwaschl
Die Vollzugsprobleme wurden medial zuletzt auch von SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz anerkannt, der sich offen für Verbesserungen zeigte. Umso verwunderter zeigte sich Krautwaschl über die Antwort von SPÖ-Chef und Finanzlandesrat Anton Lang in der jüngsten Landtagssitzung. Er zeigte sich wenig engagiert und spielte auf Zeit. Lang verwies auf eine Antwort von Landeshauptmann Drexler, der im April verlauten ließ, dass eine Evaluierung des geltenden Gesetzes „zu einem geeigneten Zeitpunkt sicher sinnvoll sei“.
Für Krautwaschl ist der Zeitpunkt für eine Evaluierung längst überschritten, nachdem die ersten Gemeinden, darunter auch das SPÖ-geführte Knittelfeld, bereits mehrfach über ihre Schwierigkeiten mit der aktuellen Gesetzeslage berichtet haben „Es geht hier nicht nur um Einnahmen für die Gemeinden, sondern auch um soziale Gerechtigkeit und die effektive Nutzung von Wohnraum. Dafür müssen die Gemeinden schneller und zielgerichteter agieren können“, so Krautwaschl weiter, die sich eine rasche Reaktion von der Landesregierung erwartet. „Den Worten müssen rasch Taten folgen”, kommentiert Krautwaschl.
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