Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art 26 Abs 2 DSGVO
Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit?
Bei dem Projekt „Gemeinsamer Bürger:innendialog“ arbeiten die Grünen Steiermark und der Landtagsklub der Grünen Steiermark eng zusammen. Dies betrifft auch die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Die Parteien haben gemeinsam die Reihenfolge der Verarbeitung dieser Daten in den einzelnen Prozessabschnitten festgelegt. Sie sind daher innerhalb der nachfolgend beschriebenen Prozessabschnitte gemeinsam für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (Art. 26 DSGVO).
Für welche Prozessabschnitte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit betreiben und betreuen beide Parteien eine Mailbox die für Bürger:innenanfragen eingerichtet wird. Hierfür haben jeweils eine Mitarbeiter:in von den Grünen Steiermark und vom Landtagsklub Zugriff auf die Mailbox und nehmen die einkommenden Anfragen entgegen. Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Datenkategorien:
- Name
- E-Mail-Adresse
- Zeitpunkt der Anfrage
- Inhalt der Anfrage
Was haben die Parteien vereinbart?
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben die Grünen Steiermark und Grüne Landtagsklub vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DSGVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei beim Projekt gemeinsamer Bürger:innendialog personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten verarbeitet werden.
Je nach fachlicher Zuständigkeitsbereich kann eine weitere Bearbeitung und/oder Weiterleitung der Anfrage durch die Grünen Steiermark und dem Grünen Landtagsklub erfolgen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
Die Grünen Steiermark machen den betroffenen Personen die gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen. Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
Datenschutzrechte können sowohl bei den Grünen Steiermark und den Landtagsklub geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden. Die Bundespartei kümmert sich um die Erledigung der Betroffenenrechte.
Kontakt zu den Verantwortlichen
Die Grünen – Die Grüne Alternative Steiermark
Kaiser-Franz-Josef-Kai 70
8010 Graz
[email protected]